Unsere Krankentransporte erleichtern Ihnen die problemlose Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen.
Wir transportieren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und klären die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als Krankentransporte gelten folgende Fahrten:
Diese Beförderungen beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Die gesetzliche Zuzahlung zur erstatteten Fahrt beträgt für den Patienten 10%, mindestens 5,- EUR und maximal 10,- EUR (pro Fahrt).
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TIPP:
Die Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für Krankenfahrten.
Fahrkostenübernahme bei z.B:
- Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- und Chemotherapie bei
Krebserkrankungen
- Fahrten zu Vor- und Nachuntersuchungen stationärer Krankenhausaufenthalt
- Fahrten zu Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten Operation
- Fahrten zu Behandlungen, die stationär im Krankenhaus erfolgen
- Fahrten von Versicherten mit Pflegestufe 2
- Fahrten von Schwerbehinderten
[weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei ihrer Krankenkasse]
Gerne informieren wir Sie. Kontaktieren Sie uns.
Weitere Informationen der Krankenkasse
AOK
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankentransport/fahrkosten/
mhplus
http://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/leistungen/unterstuetzung/fahrkosten/
Barmer GEK
https://www.barmer-gek.de/leistungen-beratung/leistungen-a-z/fahrkosten-9914